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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2004 - 16 B 789/04   

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https://dejure.org/2004,27564
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2004 - 16 B 789/04 (https://dejure.org/2004,27564)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 16 B 789/04 (https://dejure.org/2004,27564)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 16 B 789/04 (https://dejure.org/2004,27564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Ablehnung eines Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wegen vorheriger Erledigung eines Widerspruchs; Anfechtung eines Heranziehungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 16 B 896/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhöhung eines Kindergartenbeitrags;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2004 - 16 B 789/04
    Dabei legt der Senat entsprechend der in abgabenrechtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblichen Praxis ein Viertel der streitbefangenen Abgabenforderung zugrunde (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2003 - 16 B 896/03 - und vom 29. Juni 2004 - 16 B 2115/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1969 - XI B 168/69
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2004 - 16 B 789/04
    Selbst wenn man für diese prozessuale Situation indes der Auffassung der Antragstellerin folgt, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs sei nach wie vor möglich, so beispielsweise auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rn. 952; ferner: Schoch in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 80 Rn. 101, sowie Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 139, mit Nachweisen auch für die Rechtsprechung; A.A. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 1969 - XI B 168/69 -, DÖV 1970, 65 (66), und OVG Hamburg, Beschluss vom 23. September 1965 - I OVG A 274/63 -, DVBl. 1966, 280, mit kritischer Anmerkung Klein, könnte der Beschwerde nicht stattgegeben werden; denn die vorzunehmende Interessenabwägung geht zu Lasten der Antragstellerin aus.
  • OVG Hamburg, 29.07.1965 - Bs I 58/65
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2004 - 16 B 789/04
    Selbst wenn man für diese prozessuale Situation indes der Auffassung der Antragstellerin folgt, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs sei nach wie vor möglich, so beispielsweise auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rn. 952; ferner: Schoch in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 80 Rn. 101, sowie Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 139, mit Nachweisen auch für die Rechtsprechung; A.A. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Juni 1969 - XI B 168/69 -, DÖV 1970, 65 (66), und OVG Hamburg, Beschluss vom 23. September 1965 - I OVG A 274/63 -, DVBl. 1966, 280, mit kritischer Anmerkung Klein, könnte der Beschwerde nicht stattgegeben werden; denn die vorzunehmende Interessenabwägung geht zu Lasten der Antragstellerin aus.
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